Die Kirchenkreissynode ist das »Parlament« des Kirchenkreises. Sie wird alle sechs Jahre durch die Kirchenvorstände aller Kirchengemeinden gewählt. Die Vorsitzende der Kirchenkreissynode bildet zusammen mit der Stellvertretung und den Beisitzer*innen das 5-köpfige Präsidium. Die Sitzungen sind öffentlich.