Die Kirchenkreissynode ist das »Parlament« des Kirchenkreises. Sie wird alle sechs Jahre durch die Kirchenvorstände aller Kirchengemeinden gewählt. Die Vorsitzende der Kirchenkreissynode bildet zusammen mit der Stellvertretung und den Beisitzer*innen das 5-köpfige Präsidium.
Die Sitzungen sind öffentlich.
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