Strukturen & Gremien

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Der Kirchenkreis Hannover umfasst mehr als 50 Kirchengemeinden sowie zahlreiche Einrichtungen in den Städten Hannover, Garbsen und Seelze. Die Kirchengemeinden arbeiten in Gestaltungsräumen zusammen.
Der Aufbau des Kirchenkreises ist grundlegend in der Hauptsatzung geregelt.

Hauptsatzung für den Ev.-luth. Kirchenkreis Hannover 

Das »Parlament« des Kirchenkreises ist die Kirchenkreissynode. Sie wird alle sechs Jahre durch die Kirchenvorstände aller Kirchengemeinden gewählt. Die/Der Vorsitzende der Kirchenkreissynode bildet zusammen der Stellvertretung und den Beisitzer*innen das 5-köpfige Präsidium
Zusammensetzung, wesentliche Abläufe und Aufgaben der Kirchenkreissynode sind in der Kirchenkreisordnung (KKO) geregelt.
§§ 10 ff. KKO

Die Mitglieder des Präsidiums sind

  • Wencke Breyer, Vorsitzende
  • Isabel Mauersbergstv. Vorsitzende
  • Pastor Olaf Koeritz
  • Christian Ospelkaus
  • Detlef Petsch

Der Kirchenkreisvorstand (KKV) sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Kirchenkreissynode. Vorsitzender ist qua Amt der/die Stadtsuperintendent*in, die anderen Superintendent*innen gehören ihm ebenfalls qua Amt an. Die weiteren Mitglieder werden durch die Kirchenkreissynode gewählt.

Für einzelne Themengebiete hat der KKV Ausschüsse gebildet bzw. Einzelbeauftragungen ausgesprochen.
§§ 27 ff. KKO

Die Mitglieder des KKV sind

  • Rolf Bade
  • Uwe Dahms
  • Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes, Vorsitzender
  • Martina Niederlag
  • Rosemarie Pabst
  • Anja Peycke
  • Gerhard Ridderbusch
  • Superintendentin Meike Riedel
  • Elke Rothämel
  • Superintendent Karl Ludwig Schmidt
  • Pastorin Christine Schröder
  • Berthold von Knobelsdorff, stv. Vorsitzender
  • Pastor Steffen Voß
  • Superintendentin Bärbel Wallrath-Peter
  • Knut Werner

Der Aufbau des Kirchenkreises ist grundlegend in der Hauptsatzung geregelt.
Hauptsatzung des Kirchenkreises Hannover

Die Leitlinien für das Handeln innerhalb des Kirchenkreises sind in den Konzepten 2023 – 2028 festgelegt.
Konzepte 2023 – 2028

Die Finanzierungswege sind in der Finanzsatzung 2023/2024 festgeschrieben.
Finanzsatzung 2023/24

Anträge auf Bezuschussung von Projekten, die über eigene Mittel der Kirchengemeinde / Einrichtung nicht finanzierbar sind, können an den Verwaltungsausschuss gestellt werden.
Antrag an den Verwaltungsausschuss

Der Kirchenkreis Hannover (ehemals "Stadtkirchenverband") wurde im Jahr 2000 aus acht selbstständigen Kirchenkreisen gebildet. Aufgrund seiner Größe wurde er zunächst in vier, heute in drei Amtsbereiche aufgeteilt, denen jeweils ein*e Superintendent*in vorsteht.
Übersicht Kirchengemeinden (mit Zuordnung zu Amtsbereichen)

Der Kirchenkreis Hannover ist Teil des Sprengels Hannover in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, einer von 20 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). 
Die Interessen der evangelischen Kirche gegenüber dem Land Niedersachsen werden über die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen vertreten.

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Könfoderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
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