Strukturen & Gremien

Das »Parlament« des Kirchenkreises ist die Kirchenkreissynode. Sie wird alle sechs Jahre durch die Kirchenvorstände aller Kirchengemeinden gewählt. Die/Der Vorsitzende der Kirchenkreissynode bildet zusammen mit der Stellvertretung und den Beisitzer*innen das 5-köpfige Präsidium
Zusammensetzung, wesentliche Abläufe und Aufgaben der Kirchenkreissynode sind in der Kirchenkreisordnung (KKO) geregelt.
§§ 10 ff. KKO

Die Mitglieder des Präsidiums sind

  • Wencke Breyer, Vorsitzende
  • Isabel Mauersberg, 1. Stellvertretung
  • Dr. Christian Ospelkaus, 2. Stellvertretung
  • Sebastian Lippe
  • Detlef Petsch

Der Kirchenkreisvorstand (KKV) sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Kirchenkreissynode. Vorsitzender ist qua Amt der/die Stadtsuperintendent*in, die anderen Superintendent*innen gehören ihm ebenfalls qua Amt an. Die weiteren Mitglieder werden durch die Kirchenkreissynode gewählt.

Für einzelne Themengebiete hat der KKV Ausschüsse gebildet bzw. Einzelbeauftragungen ausgesprochen.
§§ 27 ff. KKO

Die Mitglieder des KKV sind

  • Rolf Bade
  • Superintendentin Dr. Rebekka Brouwer und
    Superintendent Dr. Christian Brouwer
  • Uwe Dahms
  • Mareike Fruth
  • Dr. Eike Kassebaum
  • Pastorin Anja Lipponer
  • Pastorin Claudia Maier
  • Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes, Vorsitzender
  • Frauke Miezal
  • Superintendentin Meike Riedel
  • Superintendent Karl Ludwig Schmidt
  • Andreas Timm
  • Berthold von Knobelsdorff
  • Wilfried Wesemann

Der Aufbau des Kirchenkreises ist grundlegend in der Hauptsatzung geregelt.
Hauptsatzung des Kirchenkreises Hannover

Die Leitlinien für das Handeln innerhalb des Kirchenkreises sind in den Konzepten 2023 – 2028 festgelegt.
Konzepte 2023 – 2028

Die Finanzierungswege sind in der Finanzsatzung festgeschrieben, die Teil des Haushaltsplanes ist.
Haushaltsplan 2025/26

Anträge auf Bezuschussung von Projekten, die über eigene Mittel der Kirchengemeinde / Einrichtung nicht finanzierbar sind, können an den Verwaltungsausschuss gestellt werden.
Antrag an den Verwaltungsausschuss

Der Kirchenkreis Hannover (ehemals "Stadtkirchenverband") wurde im Jahr 2000 aus acht selbstständigen Kirchenkreisen gebildet. Aufgrund seiner Größe wurde er zunächst in vier, heute in drei Amtsbereiche aufgeteilt, denen jeweils ein*e Superintendent*in vorsteht.
Übersicht Kirchengemeinden (mit Zuordnung zu Amtsbereichen)

Der Kirchenkreis Hannover ist Teil des Sprengels Hannover in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, einer von 20 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). 
Die Interessen der evangelischen Kirche gegenüber dem Land Niedersachsen werden über die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen vertreten.

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Könfoderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Sprengel Hannover
Unsere Kirchengemeinden