Kirchenbuchamt | Familienforschung

Foto: Clemens Buchwald

Familien- oder Ahnenforschung (Genealogie) bezeichnet landläufig die Suche nach Vorfahren, meist bezogen auf die eigene Familie. Kirchenbücher spielen hierbei eine wichtige Rolle. Ab dem 16. Jahrhundert wurden sie in Mitteleuropa nach und nach eingeführt und waren bis ins 19. Jahrhundert oft die einzige geschriebene Quelle zum Leben einer Person.

In einem Kirchenbuch sind zunächst die Daten zu den kirchlichen Handlungen aufgeführt, insbesondere Taufen, Trauungen und Begräbnisse. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus weitere Angaben mit genannt sind, etwa das Geburts- oder Sterbedatum einer Person, ihr Beruf, Herkunftsort oder besondere Begebenheiten, ist individuell verschieden.

Im Kirchenbuchamt in der Hildesheimer Straße werden die Kirchenbücher des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Hannover verwaltet. 

Bitte beachten Sie: Die zentrale Lesestelle für die Kirchenbücher der Hannoverschen Landeskirche wurde zum Jahresende 2021 geschlossen. 
Ein großer Teil der Kirchenbücher ist bereits digital über das Kirchenbuchportal ARCHION zugänglich. Weitere Verfilmungen können in den regionalen Lesestellen eingesehen werden.

Mit der Einführung der Standesämter im damaligen Deutschen Reich zum 01.01.1876 (in Preußen und der damaligen Provinz Hannover bereits zum 01.10.1874) ging die Beurkundung von Personenstands-Daten auf staatliche Stellen über. Auskünfte für die Zeit ab 1876 sind daher bei den jeweils zuständigen Standesämtern bzw. Stadtarchiven zu erfragen. In Hannover werden die älteren standesamtlichen Unterlagen beim Stadtarchiv verwaltet.

Stadtarchiv Hannover

In einem Kirchenbuch werden die kirchlichen Amtshandlungen ("Kasualien"), d. h. Taufen, Trauungen, Konfirmationen und Beerdigungen aufgeführt. Taufen und Trauungen erfassen wir für nahezu alle Kirchengemeinden des Stadtgebietes Hannover seit 1935 zentral im Kirchenbuchamt. Die meisten Kirchengemeinden der Städte Garbsen und Seelze – seit 1959 Teil des Ev.-luth. Kirchenkreises Hannover – haben die Erfassung aller vier Amtshandlungen an uns abgegeben.

Die Amtshandlungen selbst liegen in voller Verantwortung der jeweils zuständigen Kirchengemeinde, bei der etwa eine Taufe oder Trauung auch anzumelden ist. Nach Vollzug einer Amtshandlung meldet die Kirchengemeinde sie an das Kirchenbuchamt.

Meldung einer Trauung an das Kirchenbuchamt
Meldung einer Taufe an das Kirchenbuchamt
Meldung einer Konfirmation an das Kirchenbuchamt
Meldung einer Bestattung an das Kirchenbuchamt

Kirchliche Amtshandlungen müssen an staatliche Stellen gemeldet werden sofern sie Auswirkungen auf den Konfessions-Status einer Person haben, also Taufen sowie Kirchenein- und -übertritte. Diese Status-Änderungen melden wir an das Ordnungsamt und überprüfen routinemäßig, ob die Eintragung in der Meldewesen-Software Mewis NT stattgefunden hat.

Regelmäßig erstellen wir zudem Statistiken über die Entwicklung der Gemeindemitgliederzahlen im Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Hannover.
Mit der Wiedereintrittsstelle »Kirche im Blick« an der Marktkirche arbeiten wir eng zusammen.

(Wieder-)Eintritt in die ev.-luth. Kirche

Umpfarrung – Einzelantrag
Umpfarrung – Familienantrag

Übertritt zwischen verschiedenen evangelischen Kirchen

Kontakt

KIRCHENBUCHAMT HANNOVER

Hildesheimer Str. 165 · 30173 Hannover
kirchenbuchamt.kk-h@evlka.de

Jürgen Lau
Kirchenbuchführung · Meldewesen
Tel.: 0511 9878-554

Ralf Schröder
Kirchenbuchführung · Meldewesen
Tel.: 0511 9878-553

Jens Zander
Kirchenbuchführung · Meldewesen
Tel.: 0511 9878-555